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Für den Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin werden zum 1. Oktober 2026

Stadtbrandoberinspektor – Anwärter/ Anwärterinnen (m/w/d)

für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Feuerwehrdienst eingestellt.


Ausbildungsinhalte:

Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Er umfasst 24 Monate. Während der Ausbildung sind verschiedene Lehrgänge an diversen Lernstandorten zu absolvieren und Praktika bei anderen Berufsfeuerwehren unterschiedlicher Bundesländer vorgesehen. Nach bestandener Laufbahnprüfung wird die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und eine Verwendung im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Schwerin oder der integrierten Leitstelle Westmecklenburg (ILWM) angestrebt. Die Übertragung von Führungsaufgaben sowohl an den Einsatzstellen als auch im internen Dienstbetrieb ist obligatorisch. Die Wohnsitznahme in der Landeshauptstadt Schwerin ist wünschenswert.

Was du mitbringst:

In den Vorbereitungsdienst dieser beamtenrechtlichen Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes kann eingestellt werden, wer

  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfüllt – und
  • mindestens mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in einer für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung nachweist; dazu zählen insbesondere technische, naturwissenschaftliche oder wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge wie z.B. Architektur, Bauingenieurwesen, Chemie, Elektrotechnik, Informationstechnik, Maschinenbau, Schiffstechnik, Sicherheit und Gefahrenabwehr, Versorgungstechnik, Werkstofftechnik, Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen – und
  • am Einstellungstag höchstens 34 Jahre alt ist – und
  • den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gesundheitlich und körperlich gewachsen ist – und
  • im Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B; ohne Einschränkung) ist – und
  • im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens (mindestens Bronze) ist.
  • Weiterhin darf das erweiterte Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage angefordert wird, keine Eintragungen enthalten.
  • Als Voraussetzung für die Einstellung wird der komplette Impfschutz (u.a. Masern) gemäß Infektionsschutzgesetz nach jeweils gültiger Rechtslage gefordert. 

Die genannte Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber (m/w/d) eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines nach § 9 und in den Fällen des § 7 Abs. 6 des Soldatenversorgungsgesetzes.

Auswahl- / Eignungsverfahren:

Der Entscheidung über die Einstellung geht ein mehrstufiges Auswahlverfahren voraus. Im weiteren Verlauf wird zudem die gesundheitliche und körperliche Eignung für die Anforderungen des Feuerwehrdienstes im Beamtenverhältnis durch arbeitsmedizinisch- und amtsärztliche Untersuchungen überprüft. Zu den notwendigen Teilbereichen des Testverfahrens erfolgt jeweils eine gesonderte Einladung.

Voraussichtliche Termine des Auswahl-/ Eignungsverfahrens:

  • sportlich-praktischer Auswahltest: 20. September 2025
  • theoretische Eignungsüberprüfung (online): September/Oktober 2025
  • Assessment-Center (mündliches Verfahren): November 2025
  • Informationen zum Sporttest sind auf unserer Homepage unter www.schwerin.de/ausbildung zu finden. Die Disziplinen Schwimmen und Tauchen werden nicht durchgeführt.

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

  • aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben
  • aktueller lückenloser Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis
  • Studienabschluss (Prüfungszeugnis)
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
  • Führerschein (mindestens Klasse B ohne Einschränkungen)
  • Nachweis über das Schwimmabzeichen (mindestens Bronze)
  • ggf. weitere relevante Nachweise, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement etc.

Auf einen Blick:

Bewerbungsfrist:

19.08.2025

Beginn:

01.10.2026
Ansprechpersonen: Telefon

Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung:
Frau Pagel, 0385 545-1224


Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst:
Herr Krohn, 0385 5000-314

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