Die Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Gesundheit, Fachgruppe Hygiene und Infektionsschutz sucht
•Durchführung von Kontroll- und Überwachungstätigkeiten nach § 9 ÖGDG M-V in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Obdachlosenunterkünften, Apotheken, Schulen u.a. und infektionshygienischen Überwachungen gem. § 36 IfSG für Gemeinschaftseinrichtungen
•Überwachung von Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen sowie Schwimm- und Badebecken, einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen nach § 37 IfSG mit Durchführung von Ortsbesichtigungen, Entnahme von Proben und Erstellung von Protokollen und Bescheiden
•Durchführung von Belehrungsveranstaltungen mit Erstellung von Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich
•Erarbeitung von Stellungnahmen zu hygienischen Fragestellungen überwachungspflichtiger Einrichtungen und zum Betrieb von Messen, Märkten u.ä.
•Überwachung von Badegewässern nach § 3 BadegewLVO M-V mit Probenentnahme und Bewertung
•Bearbeitung von Bürgeranliegen hinsichtlich Beratung, Objektbegehung, Begutachtung von Missständen u.a.
•Bearbeitung von Infektionsschutzfällen einschließlich Ermittlungen und Dokumentation
•Abgeschlossene Qualifikation als Hygienekontrolleurin / Hygienekontrolleur oder Gesundheitsaufseherin/ Gesundheitsaufseher oder eine inhaltlich und der Qualifikationsebene mindestens gleichwertige entsprechende Qualifikation
•sicherer Umgang mit dem PC
•selbstständige Arbeitsweise und ein hohes Maß an Belastbarkeit