Die Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Ordnung, sucht dich als
Es ist eine Stelle unbefristet zu besetzen.
Die derzeit ca. 30 Außendienstmitarbeiter und -mitarbeiterinnen der kommunalen Ordnungsbehörde agieren vorwiegend im Recht der Gefahrenabwehr, gewährleisten die Ordnung und Sicherheit im gesamten Stadtgebiet und sind uniformiert ständig wahrzunehmende Ansprechpartner für den Bürger im Außenverhältnis.
Mit deinem Auftreten und Handeln repräsentierst du die Landeshauptstadt, klärst auf und informierst. Im ständigen Schichtbetrieb verrichtest du hoheitliche Tätigkeiten fußläufig, mit dem Dienstfahrrad, dem Fahrzeug sowie dem öffentlichen Personennahverkehr. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kommunalen Ordnungsdienst sind ähnlich der Landespolizei durch das Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V ermächtigt, von besonderen Befugnissen wie Identitätsfeststellungen, dem Anhalten und Befragen von Personen, der Verarbeitung personenbezogener Daten, dem Androhen und Festsetzen von Zwangsmitteln, sowie die Erteilung von Platzverweisen, Gebrauch zu machen.
Um den rasant wachsenden Anforderungen an eine moderne, flexible Verwaltung sowie den Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie politischen Vorgaben gerecht werden zu können, bist du als Vollzugsbeamter oder Vollzugsbeamtin darüber hinaus mit einer Fülle an Aufgaben betraut, die das Leben jeder in Schwerin lebenden Person unmittelbar sicherer und lebenswerter gestalten.
oder
Tarifbeschäftigte:
und
Die Ernennung zur Vollzugsbeamtin/zum Vollzugsbeamten (m/w/d) erfolgt nach Feststellung der Befähigung durch den Oberbürgermeister.
Nach einem Vorstellungsgespräch findet für geeignete Bewerber (m/w/d) eine Hospitation (Schnuppertag) im Kommunalen Ordnungsdienst statt. Dabei werden die Kollegen und Kolleginnen (m/w/d) einen Tag bei der Arbeit begleitet. Der Termin wird nach Abwicklung des Vorstellungsgesprächs mit dem Bewerber (m/w/d) abgestimmt, sofern das Vorstellungsgespräch erfolgreich abgeschlossen wurde.
Vor Einstellung hat der potenziell geeignete Bewerber (m/w/d) einen Nachweis über die eigene gesundheitliche Eignung im Rahmen einer betriebsärztlichen Untersuchung sowie ein beanstandungsfreies einfaches Führungszeugnis vorzulegen.
Die Vergabe der Funktion erfolgt nach den beamtenrechtlichen Maßgaben der Bestenauslese. Die Bewerberin/der Bewerber (m/w/d) kann im Falle beabsichtigter Beförderungen vorbehaltlich vorliegender beamtenrechtlicher und haushaltsrechtlicher Voraussetzungen entsprechend den jeweiligen Beförderungsmaßgaben berücksichtigt werden.