Die Landeshauptstadt Schwerin ist mit ca.100.000 Einwohnern und Einwohnerinnen das politische Zentrum des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Als Oberzentrum verfügt Schwerin neben dem historischen Stadtkern rund um das Schloss über eine hervorragend ausgebaute Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Dienstleistung, medizinische Versorgung und Kultur. Die Stadtverwaltung Schwerin ist eine moderne Kommunalverwaltung und mit rund 1100 Bediensteten der zweitgrößte Arbeitgeber in der Landeshauptstadt. Die Stadtverwaltung bietet attraktive Arbeitsbedingungen durch eine flexible Gleitarbeitszeit, Homeoffice-Möglichkeiten, persönliche Weiterentwicklung sowie eine attraktive betriebliche Gesundheitsförderung. Als zertifizierter „fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ wird zudem u.a. die Nutzung von Fahrradleasing und des Jobtickets ermöglicht.
Die Landeshauptstadt Schwerin sucht dich als
Die Familien- und Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Schwerin wird durch die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin berufen und ist mit ihren Aufgaben in der Fachstelle Chancengleichheit bei der Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit angesiedelt. Ihr Wirken erstreckt sich in allen Aufgabenbelangen im Innenverhältnis in die Verwaltung hinein und im Außenverhältnis für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Schwerin.
Im Rahmen der Gleichstellungsfunktion werden folgende gesetzlich vorgesehene Zielstellungen verfolgt:
Als Familienbeauftragte sind folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Weitere Aufgaben
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die mit persönlicher Leidenschaft und Kompetenz die Gleichstellungsarbeit in der Landeshauptstadt Schwerin voranbringt.
Folgende Qualifikationen und Eigenschaften sind dafür von Vorteil:
Für verbeamtete Bewerberinnen erfolgt die Stellenbesetzung nach den beamtenrechtlichen Maßgaben der Bestenauslese. Die Bewerberin kann im Falle vorgesehener Beförderungen vorbehaltlich vorliegender beamtenrechtlicher und haushaltsrechtlicher Voraussetzungen entsprechend den jeweiligen Beförderungsmaßgaben berücksichtigt werden.